Kosten

Für eine Sitzung von 60 min. mit ausführlicher Anamnese, Untersuchung und Behandlung berechne ich 95,00 €.

 


Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen


Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten grundsätzlich keine Behandlungskosten eines Heilpraktikers, so dass diese vom Patienten zu entrichten sind. Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes Anfang 2012 erstatten jedoch mittlerweile über 100 gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für Osteopathie-Behandlungen.
Wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse und informieren sich über deren Vertragsbedingungen.

 


Kostenerstattung durch private Krankenkassen


Privatversicherte Patienten können in den meisten Fällen die Kosten der Behandlung ganz oder teilweise von ihrer Versicherung erstatten lassen. Die Kostenübernahme richtet sich nach dem Umfang der Versicherung.